AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
(1) Vertragspartner ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Wiesneth & Steinke GbR", Sanderstraße 22, 12047 Berlin (im Folgenden: „PhotoWerkBerlin“).
(2) Für Geschäftsbeziehungen zwischen PhotoWerkBerlin und dem Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PhotoWerkBerlin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) PhotoWerkBerlin hat einseitig das Recht die AGB zu verändern. Mit Erscheinen dieser AGB verlieren alle früheren AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Die jeweils gültigen AGB können im Internet unter www.PhotoWerkBerlin.com eingesehen werden.

II. LEISTUNGEN
(1) Die von PhotoWerkBerlin angebotenen Workshops, Seminare, Lesungen, Schulungen und Ausstellungen sind Freizeitveranstaltungen von PhotoWerkBerlin (im Folgenden: „Veranstaltungen“).
(2) Die Veranstaltungsankündigungen auf der Internetseite www.PhotoWerkBerlin.com, in Anzeigen, auf Flyern und in Newslettern von PhotoWerkBerlin enthalten eine Beschreibung der wesentlichen Inhalte der jeweiligen Veranstaltung.
(3) Bei der Durchführung der Veranstaltungen von PhotoWerkBerlin wird individuell auf die Teilnehmerbedürfnisse eingegangen. Deshalb kann je nach Kursbesetzung und Interesse der Teilnehmer von den angekündigten Inhalten abgewichen werden.
(4) Die jeweiligen Veranstaltungsankündigungen geben auch Auskunft darüber, welches Vorwissen der Teilnehmer erforderlich ist.
(5) Zusätzliche Leistungen wie Verpflegung oder Übernachtungen oder Personentransfers oder andere Zusatzleistungen sind ebenfalls der jeweiligen Ankündigung zu entnehmen.
(6) Veranstaltungen, die in der entsprechenden Ankündigung einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen von PhotoWerkBerlin. Insofern tritt PhotoWerkBerlin nur als Vermittler auf.
(7) PhotoWerkBerlin hat jederzeit das Recht einen anderen Assistenten, Co-Dozenten oder Führer (im Folgenden: „Veranstaltungsleiter“) als den/die in der Vorankündigung genannten für die Veranstaltung einzusetzen.

III. VERTRAGSSCHLUSS
Mit der Anmeldung auf der Internetseite von www.PhotoWerkBerlin.com, bei facebook.com/PhotoWerkBerlin, telefonisch oder per E-Mail akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erklärt ein verbindliches Angebot. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt durch den Zugang der von PhotoWerkBerlin erklärten Annahmeerklärung (Anmeldebestätigung) zustande.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ankündigung. Die Anmeldung verpflichtet unabhängig von der Teilnahme zur Zahlung des ausgewiesenen Entgelts.
(2) Zahlung erfolgt in der Regel über Banküberweisung. Andere Zahlungsweisen wie www.paypal.com bietet PhotoWerkBerlin dem Kunden nach Absprache an.
(3) Die Bezahlung des Veranstaltungsentgelts muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Bankkonto von PhotoWerkBerlin gutgeschrieben sein.
(4) Bei nicht fristgerechtem Eingang des Veranstaltungsentgelts verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung ohne gesonderte Benachrichtigung. In Ausnahmefällen oder bei kurzfristiger Anmeldung ist Barzahlung am Tag der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn möglich. Dies bedarf einer besonderen Vereinbarung mit PhotoWerkBerlin.
(5) Zahlung kann auch mittels eines von PhotoWerkBerlin ausgestellten Gutscheins erfolgen. Hierzu melden sich sich der Kunde direkt bei PhotoWerkBerlin. Ist der Betrag, in dessen Höhe ein Gutschein ausgestellt wurde, niedriger als die Höhe des Veranstaltungsentgelts der Veranstaltung, für die eine Anmeldung erfolgen soll, muss der Restbetrag zu den Bedingungen der Absätze (1) – (4) gezahlt werden. Der Gutschein gilt mit Übertragung der entsprechenden Gutscheinnummer an PhotoWerkBerlin als verbindlich eingelöst. Eine Auszahlung des auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrages ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn der Gutscheininhaber nicht an einer Veranstaltung von PhotoWerkBerlin teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit, in diesem Fall einen Ersatzteilnehmer zu benennen. PhotoWerkBerlin behält sich vor, den Gutscheininhaber bei Erreichen der maximalen Veranstaltungsgröße nach Absprache auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen oder ihn auf eine Warteliste zu setzen.

V. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
(1) PhotoWerkBerlin gewährt dem Kunden das Recht, zu den Bedingungen der nachfolgenden Absätze ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Der Rücktritt muss vom Kunden gegenüber PhotoWerkBerlin schriftlich entweder per Brief, Telefax oder E-Mail erklärt werden.
(3) Bei einem Zugang der Rücktrittserklärung bei PhotoWerkBerlin bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet PhotoWerkBerlin Stornokosten in Höhe von 20% des zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Veranstaltungsentgelts. Geht die Rücktrittserklärung später zu, berechnet PhotoWerkBerlin 50% des zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Veranstaltungsentgelts. Bei Rücktritten am Tag der gebuchten Veranstaltung oder später wird das volle Entgelt berechnet.
(4) Bereits entstandene Auslagen (z.B. Anreise- und Übernachtungskosten, Materialkosten) werden nicht erstattet 

(5) PhotoWerkBerlin gewährt dem Kunden nach Absprache das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Ersatzteilnehmer sollte über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
(6) Outdoor-Veranstaltungen werden auch bei schlechtem Wetter (Regen, Schnee, etc.) durchgeführt, es gibt keine trockenen „Ersatzrouten“ und keine wetterbedingten Rückerstattungen von Beiträgen, wenn ein Kunde aufgrund schlechten Wetters nicht erscheint.
(7) Gutscheine können ausschließlich für Kurse und Workshops von PhotoWerkBerlin eingelöst werden, es kann keine Bareinlösung oder Unbareinlösung erfolgen. 


VI. ZUFRIEDENHEITSGARANTIE
Ist der Kunde mit den gebotenen Leistungen einer von ihm gebuchten Veranstaltung absolut nicht zufrieden, hat er das Recht die Veranstaltung am Ende des ersten Veranstaltungstages ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Im Gegenzug muss der Kunde ein Formular von PhotoWerkBerlin signieren, durch das er seine Unzufriedenheit bestätigt. Das gezahlte Veranstaltungsentgelt wird dem Kunden von PhotoWerkBerlin innerhalb eines Monats zurücküberwiesen.

VII. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH PHOTOWERKBERLIN
(1) PhotoWerkBerlin darf eine Veranstaltung absagen,
a) wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder
b) wenn der Dozent / Leiter der Veranstaltung ausfällt und kein passender Ersatz gefunden werden kann, oder
c) in Fällen höherer Gewalt, oder
d) wenn ein oder mehrere Ereignisse auftreten, die den Ablauf der Veranstaltung teilweise oder komplett unmöglich machen.
(2) Entfällt die Veranstaltung, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bereits gezahltes Veranstaltungsentgelt wird unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet.
(3) Bereits entstandene Auslagen (z.B. Anreise- und Übernachtungskosten, Materialkosten) werden nicht erstattet. PhotoWerkBerlin empfiehlt Anreisen und Übernachtungen mit einer kurzfristigen Stornierungsmöglichkeit zu buchen.
(4) PhotoWerkBerlin kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht nur dann vor, wenn der Kunde gegenüber dem Veranstaltungsleiter oder anderen Kursteilnehmern ein besonders gravierendes Fehlverhalten an den Tag legt.

VIII. NUTZUNGSRECHTE
(1) Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten Schulungsunterlagen, Bilder, Filme, Multimediawerke oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke darf der Kunde nur im Rahmen der Veranstaltung nutzen. Insbesondere die nachträgliche Vervielfältigung, das Herstellen von Kopien und von Veröffentlichungen jeder Art ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von PhotoWerkBerlin und des jeweiligen Rechteinhabers nicht zulässig. Das Nutzungsrecht an den Unterlagen besteht lediglich für den persönlichen Gebrauch und für weitere persönliche Studienzwecke. Jede darüber hinaus gehende, insbesondere gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
(2) Werden im Rahmen der Veranstaltung von den Teilnehmern eigene Bilder erstellt, so sind insbesondere das Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen. Für den Erwerb von Nutzungsrechten ist im Einzelfall mit dem Künstler, dem Veranstaltungsleiter, dem Modell, dem Urheberrechtsinhaber oder sonstigen Rechteinhabern eine gesonderte Absprache zu treffen. Es besteht kein Anspruch auf die Einräumung von Nutzungsrechten, die über die Nutzung im Rahmen der Veranstaltung hinausgeht.
(3) PhotoWerkBerlin hat ein Interesse an der Dokumentation der durchgeführten Veranstaltungen. Zu diesem Zweck können Veranstaltungsergebnisse von PhotoWerkBerlin veröffentlicht werden, sofern keine Rechte entgegenstehen. Will ein Veranstaltungsteilnehmer seine Werke im Rahmen dieser Veröffentlichung nicht abgebildet haben, so bittet PhotoWerkBerlin um entsprechenden Hinweis.

IX. HAFTUNG
(1) Die Haftung von PhotoWerkBerlin beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens PhotoWerkBerlin oder seiner Erfüllungsgehilfen nachgewiesen werden kann. Abweichend hiervon haftet PhotoWerkBerlin in Fällen der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
(2) Eine Garantie für die Richtigkeit von Aussagen oder Informationen, die im Rahmen der Veranstaltungen vermittelt werden, wird nicht übernommen.

X. VERSCHIEDENES
(1) Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. PhotoWerkBerlin ist berechtigt, nichtige Bestimmungen, soweit rechtlich möglich, durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen.
(2) Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin als Geschäftssitz von PhotoWerkBerlin, außer in Fällen, in denen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
(3) Dieser Text liegt auch in englischer Übersetzung vor. Im Zweifelsfall ist jedoch der deutsche Text maßgeblich.

Stand: Januar 2023